Schiedsrichter

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Auszug § 3 Spielordnung (FV Rheinland):

„1. Jeder Verein, der sich am Pflichtspielbetrieb beteiligt, ist verpflichtet, für die Dauer eines Spieljahres (1.7. – 30.6. des folgenden Jahres) Schiedsrichter zu stellen.

Die Anzahl der zu stellenden Schiedsrichter richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der ersten Herrenmannschaft des Vereins bzw. der Spielgemeinschaft.“

Um den Spielbetrieb aufrecht erhalten zu können, ist der SV Bollendorf ist verpflichtet, zwei Schiedsrichter zu stellen:

Ingo Zwank, Wenzelbachstraße 36, D-54595 Prüm, Tel.: 015737614573

Benedikt Freundt, Burg Bollendorf, D-54669 Bollendorf, Tel.: 06526/690

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Angefangen hat alles im Jahr 1920. Eine Gruppe sportbegeisterter Bollendorfer fanden zusammen, um sich mit Leichtathletik und Fußballspielen sportliche Ziele zu setzen... Mehr dazu in unserer Chronik

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